ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Definitionen von begriffen
1.1. Der in diesem Vertrag vorkommender Begriff:
a) Verkäufer – bedeutet Palunin mit Sitz in Bytom, eingetragen im entsprechenden Register
b) Käufer – ist ein Unternehmer und jede natürliche oder juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die dem Verkäufer eine kommerzielle Anfrage oder einen Auftrag über die vom Verkäufer angebotenen Produkte und Dienstleistungen erteilt hat.
c) Waren – sind als Produkte aus dem Angebot des Verkäufers zu verstehen.
d) Aufträge – sind als Bestellungen des Käufers für den Kauf/die Lieferung von Waren aus dem Angebot des Verkäufers zu verstehen.
2 Allgemeine Bestimmungen:
2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden AVB) stellen allgemeine Vertragsbedingungen im Sinne von Art. 384 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar und sind auf Kauf-, Liefer- und sonstige Verträge anwendbar, die der Verkäufer mit dem Käufer geschlossen hat.
2.2. Die AVB bilden einen integrierten Bestandteil der Verträge und sind für die Parteien in vollem Umfang verbindlich, soweit von den Parteien in den Verträgen nicht anders bestimmt wird.
2.3. Alle Angaben und Daten über Stahlsorten, Umrechnungsfaktoren, Maße und Qualitäten, die sich aus den Katalogen, Prospekten und sonstigen Werbematerialien ergeben, sind annähernd und stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich auf sie hingewiesen.
2.4. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer auch über Waren von undefinierter Qualität verfügt. Vor der Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, die Ware in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder in einem ausgewählten Transitlager des Verkäufers zu prüfen.
2.5. Der Käufer ist verpflichtet, die technischen Parameter der bestellten Ware zu kennen und trägt diesbezüglich die volle Verantwortung. Hat der Käufer einen Mangel der zu liefernden Ware nicht festgestellt, weil er es versäumt hat, die Ware im Betrieb des Verkäufers (oder in einem anderen Lager, von dem aus die Ware versandt wurde) zu prüfen oder die gebotene Sorgfalt bei der Prüfung der Ware nicht walten zu lassen, sind seine Rechte wegen der Beschaffenheit der Ware oder ihrer Vertragsmäßigkeit ausgeschlossen. Verweigert der Käufer die Annahme des Liefergegenstandes, trägt er die Kosten der Lieferung.
2.6. Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit der Auswahl der bestellten Ware in einer bestimmten Anwendung durch den Käufer oder dessen Subauftragnehmer.
2.7. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Ware nach dem technischen Standard des Herstellers hergestellt wird.
2.8. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Warenlieferung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Der Käufer wird Eigentümer der Ware, wenn er diese innerhalb der vertraglichen Fristen vollständig bezahlt hat. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der gesetzten Frist, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer die Rückgabe der unbezahlten Ware zu verlangen und diese zu beschlagnahmen. Der Verkäufer kann auch Schadenersatz in allgemeiner Form verlangen, wenn die Ware verbraucht oder beschädigt wurde.
2.9. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht vor der Bezahlung aller fälligen Beträge für die jeweilige Warenlieferung veräußern.
2.10. Die angebotenen Waren werden auf der Waage des Verkäufers gewogen. Der Käufer hat die Möglichkeit, an der Verwiegung der bestellten Waren teilzunehmen. Hat der Käufer vor Ausführung der Lieferung keine diesbezüglichen Einwände erhoben, sind seine Ansprüche auf das Gewicht der Ware ausgeschlossen.
2.11. Der Verkäufer haftet nicht für die Qualität der Waren, ihre Verarbeitung, ihre Eignung zum Weiterverkauf oder für den vom Käufer beabsichtigten Zweck.
2.12. Der Käufer trägt das Risiko der Weiterverarbeitung der gekauften Ware.
3.1. Die Waren werden zu den am Tag der Bestellung beim Verkäufer geltenden Preisen verkauft.
3.2. Bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Änderungen von Gebühren und Kosten, die sich auf den Preis auswirken und in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung entstehen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis in angemessenem Umfang zu ändern.
3.3. Die Preise der Waren in den Angebotsspzifikation verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
4 Bedingungen für die Abwicklung von Aufträgen und Lieferungen
4.1. Grundlage für die Übergabe der Ware ist die Erteilung eines Auftrags zu den in diesen AVB genannten Bedingungen und die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Das Ausbleiben der Auftragsbestätigung gilt seine Ablehnung. Der Empfang der Waren muss von der zuständigen Person bestätigt werden.
4.2. Die Bestellung muss u.a. die Bestellnummer, das Ausstellungsdatum, den Namen des Käufers, die Menge und die Art der bestellten Ware gemäß dem aktuellen Angebot des Verkäufers, die Unterschrift einer im Namen des Käufers bevollmächtigten Person und alle anderen für den Abschluss der Bestellung erforderlichen Angaben enthalten.
4.3. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer die bestellte Ware in dem vom Verkäufer benannten Lager des Verkäufers abzuholen.
4.4. Die Parteien können jeweils vereinbaren, dass die Waren vom Verkäufer an den vom Käufer angegebenen Ort geliefert werden. In diesem Fall einigen sich die Parteien auf die vom Käufer zu tragenden Lieferkosten.
4.5. Der Verkäufer behält sich vor, die Bearbeitung einer Bestellung abzulehnen, wenn der angegebene Preis oder die neben der Ware gemachten Angaben auf einem Irrtum beruhen oder wenn die Bestellung
- nicht alle im Vertrag geforderten Elemente enthält;
- bei der Person, die den Auftrag annimmt, Zweifel aufkommen lässt;
- nicht nach den in der Vereinbarung beschriebenen Modalitäten bestätigt worden ist.
Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich oder per E-Mail über das Vorstehende.
4.6. Das Datum und der Ort der Lieferung/Abholung der Waren werden von den Parteien jeweils nach schriftlicher oder elektronischer Bestellung festgelegt.
4.7. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung/Abholung der Ware auf dem vom Verkäufer gelieferten Dokument mit einer leserlichen Unterschrift einer zur Entgegennahme der Ware bevollmächtigten (oder vom Käufer in der in den AVB festgelegten Weise angegebenen) Person und dem Datum des Warenempfangs in eigener Handschrift zu bestätigen.
4.8. Die Unterschriften auf den vorgenannten Dokumenten sollten nicht in schwarzer Farbe gesetzt werden.
4.9. Der Zeitpunkt der Freigabe der Waren gilt als Fertigstellung der Bestellung. Das Risiko von Bruch und Schwund der Waren geht mit deren Erhalt auf den Käufer über. Bei Beanstandungen der Qualität der empfangenen Waren ist bei der Übernahme ein Abweichungsprotokoll zu erstellen, in dem der Fahrer oder eine andere Person, die die Waren im Auftrag des Käufers abholt, die Beanstandungen vermerkt. Fehlt die Beanstandungsmeldung, wird davon ausgegangen, dass die Waren ohne Vorbehalt übernommen wurden.
4.10. Mit der Unterzeichnung des Dokuments zur Bestätigung der Anlieferung/Abholung der Waren bestätigt der Käufer, dass der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt hat. Der Käufer bestätigt damit den Erhalt der mangelfreien Ware und macht keine Vorbehalte hinsichtlich der Menge und der Qualität.
4.11. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen vom Verkäufer in elektronischer Form per E-Mail ohne Unterschrift der Parteien übersandt werden. Eine solche Lieferung gilt ab dem Zeitpunkt der Absendung der E-Mail-Korrespondenz an die beim Abschluss des Kaufvertrags oder im Rahmen der Zusammenarbeit angegebene Adresse des Käufers.
4.12. Der Verkäufer behält sich vor, die Preise der angebotenen Waren zu ändern, neue Waren in das Angebot aufzunehmen, Werbeaktionen durchzuführen und zu beenden oder Änderungen vorzunehmen.
4.13. Wenn der Verkäufer die Frist der Auftragserfüllung nicht einhält und dies nicht im Voraus begründet, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Er kann dies jedoch nur schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit tun.
5 Gewährleistung und Sachmängelhaftung
5.1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die vom Verkäufer angebotenen Waren nicht beanstandet werden und keine Gewährleistung eingeräumt wird, soweit die Parteien nicht jedes Mal ggf. besondere Gewährleistungsbedingungen festlegen.
5.2. Sachmängelhaftung wird von den Parteien ausgeschlossen.
6 Pflichten der Vertragsparteien
6.1. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Kopie seiner Eintragung in das entsprechende Unternehmensregister oder eine Kopie des Auszugs aus dem Unternehmerregister (KRS) sowie Kopien der Bescheinigungen über die Erteilung der NIP- und REGON-Nummer unverzüglich nach Vertragsabschluss zu übermitteln.
6.2. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Ausführung einer Bestellung Personen anzugeben, die berechtigt sind, Aufträge zu erteilen, Fahrer zu benachrichtigen und Waren seitens des Käufers zu übernehmen. Werden solche Personen nicht genannt, sind sich die Parteien darüber einig, dass Personen, die während der Auftragserfüllung im Namen des Käufers Dokumente unterzeichnet oder Waren abgeholt haben, vom Käufer zu solchen Handlungen bevollmächtigt worden sind. Das aus solchen Situationen resultierende Risiko geht zu Lasten des Käufers.
6.3. Der Käufer ist verpflichtet, den Käufer über jede Änderung der oben genannten Personen unverzüglich zu informieren. Das Fehlen einer solchen Information geht zu Lasten des Käufers, der die volle Verantwortung für die Folgen einer fehlenden ordnungsgemäßen Information trägt.
6.4. Die Namen der zur Abholung der bestellten Waren berechtigten Personen werden jeweils vom Käufer schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
6.5. Die Parteien verpflichten sich, einander über jede Änderung ihrer E-Mail-Adressen unverzüglich zu informieren. Fehlen diese Angaben, gilt die an die bisher bekannte Adresse gesandte Korrespondenz als ordnungsgemäß zugestellt.
6.6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags, insbesondere seiner Bedingungen, erhalten, vertraulich zu behandeln.
6.7. Bei der Vertragserfüllung achten die Parteien darauf, dass der Ruf des Käufers und des Verkäufers gewahrt bleibt.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. Auf den Preis wird die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer geschlagen.
7.2 Der Käufer verpflichtet sich, Rechnungen von Personen unterzeichnen zu lassen, die zur Vornahme von Handlungen in seinem Namen ermächtigt sind. Bei Fehlen der Unterschrift des Käufers auf der Rechnung gilt der Rechnungsinhalt und der Verkauf als durch den Käufer vorbehaltlos freigegeben.
7.3 Die Vornahme einer Aufrechnung von Forderungen des Verkäufers aus dem Verkauf mit eigenen Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
8 Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen dieser AVB bei der Abwicklung von Einzelaufträgen bedürfen der Schriftform mit Unterschriften beider Vertragsparteien. Andernfalls sind sie unwirksam.
8.2. In allen Angelegenheiten, die in diesen AVB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches, und alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AVB und im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bestellungen ergeben, werden die Parteien von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht austragen lassen.